Praxis für Ergotherapie Wahl
Kristin Schießl


Liebe Kassenpatienten,

wenn Sie in Besitz einer gültigen Zuzahlungsbefreiung sind, legen Sie die Bescheinigung bitte beim ersten Termin vor, damit ich dies für meine Unterlagen dokumentieren kann. Die Kosten für Ihre Behandlung werden in diesem Fall zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, fällt eine Rechnung in Höhe von 10% des Verordnungswertes, plus 10€ Verordnungsgebühr an.

Die Preise werden der Praxis über einen bindenden Vertrag vorgeschrieben und sind daher nicht individuell abrechenbar.

Die Höhe der einzelnen Zuzahlungen richtet sich nach der auf dem Rezept verordneten Leistung.

Wünschen Sie im Vorfeld eine Auskunft über die für Sie anfallende Höhe sprechen Sie mich gern an.